Offener gelber Koffer mit Kleidung, Kopfhörern und einem Cannabisblatt – Thema: Cannabis im Flugzeug

Cannabis im Flugzeug – was ist erlaubt?

Reisen mit Cannabis im Flugzeug: Legaler Besitz, Verbote und Ausnahmeregelungen.

Seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland (April 2024) darfst Du bis zu 25 g getrocknete Blüten bei Inlandsflügen mitführen – aber nicht konsumieren, insbesondere nicht auf Flughafengeländen. Für medizinisches Cannabis gilt: Auch bei Inlandsflügen solltest Du ein Rezept dabeihaben.

Bei Reisen ins Ausland ist Vorsicht geboten: Freizeit-Cannabis darf grundsätzlich nicht mitgeführt werden – selbst in Länder, wo es legal ist. Für medizinisches Cannabis im Schengen-Raum ist eine offizielle Bescheinigung nötig. Außerhalb Europas brauchst Du zusätzliche Dokumente und solltest Dich unbedingt vorab informieren. Die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland ist immer strafbar – auch bei kleinen Mengen oder legalem Erwerb im Ausland.

Medizinisch geprüft durch
unser internes Medical Team

Letzte Änderung:

28.7.2025

Das Wichtigste in Kürze
  • Bei Flügen innerhalb Deutschlands dürfen max. 25 Gramm Cannabis mitgeführt werden.
  • Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums benötigen Patient:innen, die medizinisches Cannabis verordnet bekommen, eine spezielle Bescheinigung.
  • Außerhalb des Schengen-Raums gelten für medizinisches Cannabis und Cannabis für Freizeitzwecke strenge Regeln und ist in vielen Ländern verboten.

Darf man in Deutschland Cannabis mit ins Flugzeug nehmen?

Viele stellen sich nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis in Deutschland die Frage, ob und unter welchen Bedingungen sie Cannabis im Flugzeug mitführen dürfen, sei es bei Inlandsflügen oder bei Reisen ins Ausland. 

Regeln gelten nur für getrocknete Cannabis-Blüten!

Die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland ab dem 1. April 2024 betrifft nur getrocknete Blüten und nicht automatisch alle Formen von Cannabis-Produkten. Hochkonzentrierte Extrakte (z. B. Öl, Shatter, Wax), Haschisch sowie Edibles wie Space Cookies oder Gummibärchen bleiben verboten – sofern sie nicht von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurden. Die Verarbeitung getrockneter Blüten zu Lebensmitteln (z. B. selbst gebackene Brownies) ist für den Eigenkonsum erlaubt, der Verkauf oder die Weitergabe jedoch nicht.

Cannabis-Konsum am Flughafen in Deutschland

Gemäß § 5 des Cannabisgesetzes (CanG) ist der öffentliche Konsum von Cannabis für Freizeitzwecke in bestimmten Bereichen verboten. Dazu zählen auch Flughäfen einschließlich der Raucherlounges und Raucherzonen, da es öffentlich zugängliche Orte sind, die regelmäßig von Personen unter 18 Jahren frequentiert werden.1

Bezüglich des Konsums von medizinischem Cannabis gibt es aktuell keine einheitlichen Regelungen. Hier gelten die jeweiligen Hausrechtsregelungen der Flughäfen. Denn jeder Flughafen hat das Recht, eine eigene Hausordnung zu erlassen und den Konsum von medizinischem Cannabis auf dem gesamten Flughafengelände zu untersagen. Deshalb solltest Du Dich vorab beim jeweiligen Flughafen erkundigen, welche Vorschriften zur Verwendung von Medizinal-Cannabis auf dem Flughafengelände gelten.

Cannabis im Flugzeug bei Inlandsflügen

Wenn Du innerhalb Deutschlands fliegst, darfst du in der Regel Cannabis für den Eigenbedarf mitnehmen – allerdings nicht mehr als 25 Gramm. Du kannst das Cannabis entweder im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitnehmen. Wenn Du mehr als die erlaubte Menge mitführst, machst Du Dich strafbar. 

Informiere Dich beim Abflug- und Zielflughafen über die Vorschriften!

Auch wenn Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert wurde, solltest Du Dich vor dem Flug genau informieren. Einige Flughäfen haben trotz der neuen Gesetze eigene, strengere Regeln. Es kann zum Beispiel sein, dass sie besondere Sicherheitskontrollen machen oder Cannabis ganz verbieten, auch wenn Du nur eine kleine Menge dabei hast. Informiere Dich deshalb unbedingt vorab beim Abflug- und Zielflughafen über die jeweiligen Regeln und Vorschriften in Bezug auf Cannabis.

Medizinisches Cannabis im Flugzeug bei Inlandsflügen

Du kannst medizinisches Cannabis auf Inlandsflüge innerhalb Deutschlands mitnehmen. Dennoch ist es ratsam, eine Kopie des ärztlichen Rezepts mitzuführen. Das kann helfen, Missverständnisse bei Sicherheitskontrollen zu vermeiden.

Cannabis für Freizeitzwecke im Flugzeug bei Auslandsflügen

Wenn Du mit dem Flugzeug ins Ausland reist, gelten beim Thema Cannabis für Freizeitzwecke sehr strenge Regeln. Auch wenn Cannabis in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal ist, heißt das nicht, dass Du es einfach in andere Länder mitnehmen darfst – auch nicht in Länder, in denen Cannabis legal ist.

Die Gesetze im Ausland sind anders als in Deutschland und das kann Dich in große Schwierigkeiten bringen und ernste Konsequenzen haben, wie z. B. hohe Geldstrafen, Verhaftung oder sogar Gefängnis. Deshalb gilt grundsätzlich: Wenn Du in ein anderes Land fliegst, egal ob dort Cannabis legalisiert ist oder nicht, solltest Du kein Cannabis dabei haben.

Medizinisches Cannabis im Schengen-Raum

Für den Schengen-Raum gibt es eine besondere Regelung für die Mitnahme von medizinischem Cannabis. Zum Schengen-Raum gehören derzeit die folgenden Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn
  • Nicht-EU-Mitgliedstaaten: Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz

Obwohl Cannabis in vielen diesen Ländern grundsätzlich als Betäubungsmittel gilt und daher strengen Vorschriften unterliegt, gibt es eine Ausnahmeregelung:

Wenn Du innerhalb des Schengen-Raums reisen möchtest, kannst Du eine spezielle Bescheinigung gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) beantragen. Diese Bescheinigung wird vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin ausgestellt und muss von der zuständigen nationalen Gesundheitsbehörde – in Deutschland zum Beispiel das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – offiziell bestätigt werden. Dabei muss die Bescheinigung genau angeben, welche Menge und welche Art von medizinischem Cannabis mitgeführt wird und zu welchem Zweck. Gültig ist die Bescheinigung maximal 30 Tage.2

Das Formular für eine Bescheinigung sowie eine Auflistung der zuständigen Landesbehörden findest Du auf der Webseite des BfArM.

Medizinisches Cannabis im Flugzeug bei Auslandsflügen

Grundsätzlich musst Du Dich bei Auslandsreisen außerhalb der EU und des Schengen-Raums  immer an die Regeln des jeweiligen Landes halten. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich vor der Reise darüber informierst, ob Du medizinisches Cannabis mitnehmen darfst und unter welchen Voraussetzungen. Während einige Länder nur bestimmte Mengen erlauben, verbieten andere Länder die Mitnahme ganz.2

Wende Dich am besten an die Botschaft oder das Konsulat des Reiselandes in Deutschland. Die Adressen und Kontaktdaten findest Du auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Die Bundesopiumstelle empfiehlt, sich an den Leitfaden für Reisende des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) zu halten. Sollte das Mitführen erlaubt sein, wird eine ärztliche Bescheinigung in mehreren Sprachen notwendig sein, die von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde bestätigt werden sollte.3

Ein Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung findest Du auf der Webseite des BfArM.

Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland einführen

Innerhalb von Deutschland darfst Du 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf mitführen. Trotz des neuen Gesetzes warnt der deutsche Zoll sehr deutlich: Wer Cannabis aus dem Ausland mitbringt, macht sich weiterhin strafbar – auch wenn es sich nur um eine kleine Menge handelt. Es spielt also keine Rolle, ob man das Cannabis legal in einem anderen Land gekauft hat oder ob die Menge unter 25 Gramm liegt. Sobald man versucht, es nach Deutschland einzuführen, ist das illegal.

Wenn Du an einem deutschen Flughafen, an der Grenze oder im Zug mit Cannabis aus dem Ausland erwischt wirst, musst Du mit rechtlichen Folgen rechnen.4

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Häufige Fragen

Ja, innerhalb Deutschlands darfst Du bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis für den persönlichen Gebrauch auf einem Flug mitnehmen, wenn Du volljährig bist.

Wenn Du bei einem Auslandsflug mit Cannabis erwischt wirst, drohen je nach Land Strafen wie Geldbußen oder Haft, weil die Mitnahme fast überall verboten ist. Auch medizinisches Cannabis schützt nicht automatisch vor Konsequenzen.

Du darfst medizinisches Cannabis auf Reisen nur dann mitnehmen, wenn Du eine ärztliche Bescheinigung hast, die von einer Behörde beglaubigt wurde. Innerhalb des Schengen-Raums ist das mit einer speziellen Bescheinigung möglich, bei Reisen in andere Länder musst Du Dich vorher genau über die jeweiligen Regeln informieren, da viele Staaten die Mitnahme verbieten oder stark einschränken.

Nein, die deutsche Legalisierung gilt nicht in anderen Ländern. Auch innerhalb der EU sind der Besitz, Handel und Transport von Cannabis weiterhin grundsätzlich strafbar, und die Mitnahme aus Deutschland ins Ausland bleibt verboten, selbst wenn es dort toleriert wird.

Auf Inlandsflügen innerhalb Deutschlands darfst Du bis zu 25 Gramm Cannabis für den persönlichen Gebrauch im Hand- oder Reisegepäck mitführen, sofern Du volljährig bist. Allerdings ist der Konsum an Flughäfen und an Bord des Flugzeugs generell verboten. Bei internationalen Flügen ist die Mitnahme von Cannabis grundsätzlich untersagt und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Nein, der Konsum von Cannabis ist sowohl an Flughäfen als auch im Flugzeug grundsätzlich verboten. Selbst wenn Du Cannabis legal besitzt, darfst Du es dort nicht konsumieren. Das gilt auch für medizinisches Cannabis.

Cannabis-Öl, Edibles sowie alle weiteren Cannabis-Produkte sind grundsätzlich verboten. Du darfst lediglich 25 Gramm getrocknetes Cannabis bei Inlandsflügen mitführen. CBD-Produkte mit einem THC-Gehalt von unter 0,3 % dürfen mitgeführt werden, solange sie den Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten entsprechen. Bei internationalen Flügen ist die Mitnahme von sämtlichen Cannabis-Produkten einschließlich CBD-Produkten oft verboten oder stark eingeschränkt. Es ist daher wichtig, sich vor der Reise über die spezifischen Vorschriften des Ziellandes zu informieren.

Wenn Du medizinisches Cannabis im Urlaub benötigst, darfst Du es unter bestimmten Bedingungen mitnehmen. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums benötigst Du eine ärztliche Bescheinigung, die vor der Reise von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden muss. Bei Reisen in andere Länder ist eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung erforderlich, die ebenfalls amtlich beglaubigt sein muss. Da viele Länder die Mitnahme von medizinischem Cannabis einschränken oder verbieten, musst Du Dich vor der Reise über die spezifischen Vorschriften des Ziellandes informieren.

Quellenangaben

  1. Bundesministerium für Justiz, Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG), § 5 Konsumverbot, https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__5.html
  2. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Reisen mit Cannabisarzneimitteln, https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/Reisen-mit-medizinischem-Cannabis/_node.html
  3. International Narcotics Control Board (INCB), Travelling Internationally with Medicines Containing Controlled Substances, https://www.incb.org/incb/en/travellers/index.html
  4. Generalzolldirektion, 01.04.2024, Einfuhr von Cannabis bleibt weiterhin verboten, https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2024/vub_einfuhr_canabis_1.html