Ein erfahrenes Ärzteteam steht Dir bei einer Online-Behandlung zur Verfügung.
Wir bieten nur ärztlich verschriebenes medizinisches Cannabis an.
GoEasy verbindet Dich bei einer Online-Behandlung mit kompetenten Ärzten. Bei Eignung erhältst Du ein Rezept zur Abholung / Lieferung.
Keine versteckten Gebühren.
Nicht geeignet für ein Cannabis-Rezept? Wir erstatten alle bereits angefallenen Kosten.
Keine Registrierung notwendig
Cannabis wird seit Jahren in der Medizin eingesetzt.
Deine persönlichen Daten sind bei uns sicher.
Nein, wir leiten Deine Daten nicht an Deine Krankenkasse weiter. Der Schutz Deiner Privatsphäre hat für uns oberste Priorität. Deine Daten sind bei uns sicher und werden nicht an Behörden oder andere Institutionen weitergegeben.
Die Kosten für die Behandlungs-Anfrage betragen 14,90 € für das 1. Rezept und 9,90 € für jedes weitere Rezept. Hinzu kommen die Preise für das jeweilige Produkt, die je nach Sorte und Dosierung variieren.
In der Regel erhältst Du Deine Bestellung innerhalb von 48 Stunden (werktags).
Wir versenden die Pakete in einer neutralen und diskreten Verpackung – ohne Namen oder Logo.
Medizinisches Cannabis und Cannabis für den Freizeitgebrauch stammen zwar aus derselben Quelle – der Cannabis-Pflanze. Medizinisches Cannabis besteht jedoch aus speziell ausgewählten und entwickelten Sorten, die eine potenzielle therapeutische Wirkung haben.
THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) sind die beiden bekanntesten Cannabinoide der Cannabis-Pflanze:
Studien zeigen, dass medizinisches Cannabis bei einer Vielzahl von Beschwerden positive Wirkungen haben kann. Wenn Du Dich für eine Online-Behandlung entscheidest, wird ein Facharzt / eine Fachärztin in einer Online-Sprechstunde beurteilen, ob medizinisches Cannabis für Dich geeignet ist.
1 Übermittlung der Behandlungsanfrage an den Arzt/die Ärztin durch den Patienten, prüfen die Fachkreisangehörigen, ob die Behandlung medizinisch notwendig und vertretbar ist. Eine Fernbehandlung ist nicht in allen Fällen möglich und setzt anerkannte fachliche Standards gemäß § 630a BGB voraus. Die ausgewählte Ärztin/der ausgewählte Arzt entscheidet nach eigener Beurteilung über die Durchführung einer Therapiemaßnahme mit Medizinalcannabis unter Berücksichtigung aller im Fragebogen und weiterem Behandlungsverlauf gewonnenen Erkenntnisse.